Förderverein St.-Gangolf-Kirche und Heilig-Kreuz-Kapelle
Mertloch e.V.

Datenschutzerklärung

Anlage 2 zur Satzung

Datenschutzerklärung im Rahmen der Vereinssatzung

1.    Diese Datenschutzerklärung beinhaltet die „Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person“ gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann durch den Vorstand des Vereins geändert werden.

2.    Verantwortliche Stelle: Förderverein St.-Gangolf-Kirche und Heilig-Kreuz-Kapelle Mertloch e.V.,       
Vorsitzender Thomas Preiss, Konrad-Adenauer-Allee 10, 56626 Andernach       
              Kontaktdaten Vorstand, Straße, PLZ, Ort, ggf. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter

3.    Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:

·       Vor- und Zuname

·       Adresse

·       Geburtsdatum

·       Bankverbindung

·       Telefonnummer(n), E-Mail-Adresse

·       Beruf

·       Beitrittsdatum, Status im Verein, Mitgliedsnummer

·       Mindestbeitrag, tatsächlicher Beitrag, Mandatsreferenz

Diese Informationen werden auf einem vereinseigenen Speichermedium (z.B. Festplatte oder USB-Stick) gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

Nach Art. 6, Abs. 1, lit. b) DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn diese für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses – hier: Mitgliedschaft im Verein – erforderlich sind.

4.    Für weitere personenbezogene Daten und für solche, die in den Vereinspublikationen und Online-Medien veröffentlicht werden sollen, ist eine schriftlicher Einwilligungserklärung des Mitgliedes unter Beachtung des Art. 7 DSGVO notwendig. Dazu ist ein entsprechendes Formblatt des Vereins vom Mitglied zu unterschreiben. Die Entscheidung zur Erhebung weiterer personenbezogener Daten und deren Veröffentlichung trifft das Mitglied freiwillig. Das Einverständnis kann das Mitglied jederzeit ohne nachteilige Folgen mit Wirkung für die Zukunft in Textform gegenüber dem Vereinsvorstand widerrufen (Kontakt s. Punkt 2).

5.    Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des Vereins) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.

6.    Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

7.    Beim Austritt aus dem Verein werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus der Mitgliederdatenverwaltung gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. Sie werden gesperrt.

8.    Zugang zu den personenbezogenen Daten haben nur die Mitglieder des Vorstandes. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch über ihre Amtszeit und ihre Mitgliedschaft im Verein hinaus.

9.    Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft des Vereins über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung und Löschung [sofern nicht Art. 6, Abs. 1, lit b) oder lit. f) DSGVO betroffen ist]. Dieses bezieht sich auch auf eine Einschränkung der Datenverarbeitung oder ein Widerspruch gegen eine Datenübermittlung. Eine entsprechende Anfrage ist per Textform an den Vorstand zu stellen.

10.  Das Mitglied hat ein Beschwerderecht. Zuständig in Rheinland-Pfalz ist dafür:        
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz,            
Postfach 30 40, 55020 Mainz bzw. Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz 
Tel.: 06131 208-2449, Fax: 06131 208-2497, E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Hinweis: Wichtig ist, dass die Vereinsmitglieder bzw. potentielle Interessenten die Datenschutzerklärung kennen. D. h. diese muss entsprechend veröffentlicht werden. Bei Vereinsaufnahmen ist die Daten­schutzerklärung mit dem Aufnahmeantrag auszuhändigen.

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