Förderverein St.-Gangolf-Kirche und Heilig-Kreuz-Kapelle
Mertloch e.V.

Geschichte der Pfarrei

Lorenzi, Philipp de, Beiträge zur Geschichte sämtlicher Pfarreien der Diöcese Trier, Bischöfliches General-Vikariat, Trier 1887, 
Titel 2: Regierungsbezirk Coblenz, S. 341 f

Pfarrei Mertloch - selbstständig bis 31.12.2022 - danach Fusion zur Pfarrei Maifeld

Die Sage will, in Mertilacha habe schon im 9. Jahrh. die jetzige Kirche und bei derselben ein Nonnenkloster des hl. Martinus gestanden, welches die Dänen 850 zerstört hätten. Ein anderes und etwas zuverlässigeres Anzeichen für das hohe Alter der Pfarrkirche ist die Jahreszahl 950, welche die Helmstange des jetzt niedergelegten Turms enthalten hat. Der romanische Baustil der dreischiffigen Kirche entspricht der Annahme eines so hohen Alters. Obgleich nun vom 10. Jahrh.an viele Dokumente von dem Dorf Martiliacum, Mertilacha und Mertelach handeln, so erhalten wir doch erst aus einem Stiftungsbrief vom 7. Dez. 1318, welchen Erzb. Balduin am 25. April 1319 bestätigte, urkundliche Nachricht von der Existenz der Pfarrkirche. Peter, genannt Hicke von Andernach, hatte nämlich auf dem Kirchhof von Mertelacum unter Zustimmung des Ortspfarrers Balduin von Coverna ein Reklusorium zur Aufnahme von 8 Jungfrauen erbaut und dazu die oberhirtliche Genehmigung von Erzb. Balduin erhalten. Eine zweite Urkunde aus demselben Jahrh. berichtet uns v. dem Stiftsdechanten zu Carden, Karl von Mertloch, und durch den Pleban Jakob zu Gappenach bewirkten Dotation [1] des Nikolaus-Altars in der Pfarrkirche zu Mertloch. Erzb. Kuno erhob diese Stiftung am am 30. Nov, 1381 zu einem Beneficium [2] , und Erzb. Jakob inkorporierte [3] dieses 1578 der Pfarrkirche zu Mertloch. Ebenso folgenreich, wie diese Einverleibung, war das Dekret des Erzb. Johann vom 14.11.1533, durch welches das Patronatsrecht über die Pfarrkirche von Mertloch dem St. Castorstift in Coblenz verliehen wurde. Endlich brachte das Jahr 1678 die noch heute bestehende Stiftung einer Frühmesserei. Damit war die Dotation [4] der Kirche für lange Zeit beschafft.

Die Vis. [5] der Pfarrei Mertloch vom Jahre 1785 hatte folgendes Ergebnis. Die Zahl der Komm. [6] überstieg 700. Die Kirche war, wie heute, dem h. Gangolf und dem h. Sebastian geweiht. Das Kollationsrecht gehörte dem Custos [7]der Kollegialkirche St. Castor zu Coblenz. Zur Pfarrei gehörten die Fil. Giering, welche jetzt mit ihrer Kap. der Pfarrei Kehrig zugeschrieben ist, dann die Fil. Einig mit der Kap. der h. Lucia, und Collig mit der 1729 erbauten Kap. des h. Willibrord, welche noch ihren alten romanischen Turm besitzt. Die Kompetenz des Pfarrers bestand in dem Zehnten zu Gering (= 24 Mr [8] Korn, 3 Mr Gerste, 3 Mr Erbsen, 6 Sr [9] Spelz [10], 3 Sr Linsen), in 25 Mrn Korn für fundierte Wochenmessen, in dem Ertrag des Wittums [11] (8 MR Korn und Heu für 2 Kühe) u. endlich in 40 Thlrn für die Frühmesse in Collig. der Beneficiat hatte die sonntägliche Frühmesse und 3 Wochenmessen zu halten. Sein Einkommen bestand in dem Ertrag der Güter (c. 10 Mr Korn) und in 44 Thlrn Zinsen. Das Wohngebäude war von einem früheren Beneficiaten gestiftet worden. Das Schulhaus war neu, u. der Lehrer bezog an Bürgerkorn und Glockengarben 9 Mr, von jedem Bürger zu Collig u. Einig 1 Brot u. von jedem der 70 Schulkinder 1 fl.

Die jetzige Kirche ist noch die alte, nur das Langhaus stammt aus dem 18. Jahrh.; dieselbe hat 1883 einen neuen Turm und eine Erweiterung um 2 Joche erhalten und wurde in allen Teilen gründlich restauriert. Interessant ist in derselben der alte Taufstein u. die spätgotische mit Bildwerk versehene Steinkanzel. Die Kirche hat 3 Alt., 4 Glocken (1 vom Jahre 1513, 1 v. 1577) und an silb. Geräten 2 Kelche, 1 Ciborium [12] und 1 Monstranz. Die Kirchenfabrik besitz 18 ½ Hekt. Land und Wiesen, und die Pfarrstelle 11 1/3 Mn [13] Land und 3 ¾ Mn Wiesen. Das Pfarrhaus ist gut. Die Seelenzahl beläuft sich auf 1228.

Series der Pfarrer.

1318 Baldewin;
1550 Joh Frz Kalter; 70 Leon. Kreuter;

1600 Severus Waldorf; 15 N. Tredings; 40 Pet. Künzer; 52-77 Balth. Marci; 78 Joh. Laach;
82-1704 Joh. Friedr. Schmitz; 4-29 Pet. Probst; 30 Georg Wilh. Fischer, 52-97 Joh. Nik. Prost;
97-1832 Pet. Jos. Mohr; 32-77 Joh. Fergen; 84 bis jetzt Phil. Jos. Verkoyen, Hilfsgeistlicher.

Erläuterungen von Fachbegriffe

Custos

Der Kustos (lateinisch Summus custos „Höchster Hüter“) einer Kirche ist für dessen baulichen Unterhalt, die Ausstattung, den Schmuck und die Beaufsichtigung verantwortlich, hütet den Kirchenschatz, veranlasst die Reinigung, Vorbereitung der Gottesdienste und das Läuten der Glocken (nach wikipedia: Domkustos verallgemeinert). Das Wort Kustos leitet sich vom lateinischen Wort custodia mit der Bedeutung Bewachung, Beschirmung, Schutz, Bewahrung, Aufsicht, Fürsorge, Obhut her. (Übersetzungen für custodia im Deutsch-Latein-Wörterbuch. Auf: de.pons.com)

Helmstange

Ein Kaiserstiel (oder Helmstange) ist die Spitze einer Turm- (meist Kirchturm-)konstruktion.

Es handelt sich um das meistens hölzerne senkrecht stehende oberste Bauteil der Dachkonstruktion, das die Kirchturmbekrönung (Wetterhahn, Turmkreuz, Heiligenfigur usw.) trägt.

Auf Grund seiner Position ist ein Kaiserstiel bei spitzen pyramiden- oder kegelförmigen Dachkonstruktionen im verbauten Zustand von innen nicht mehr zu erreichen. Da er dadurch besonders gefährdet ist, durch schadhafte Dachdeckung unbemerkt zu verrotten, wird er aus besonders widerstandsfähigen Materialien (beispielsweise Eichenholz) hergestellt. (wikipedia)

Kollationsrecht

Das Kollationsrecht (von lat. collatio, Zusammentragung) … bezeichnet das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten bei der Neubesetzung eines geistlichen Amtes, meist bei niederen Pfründen. Diese Rechts-beziehung konnte sich auf verschiedenen Ebenen abspielen. So konnte der Besitz eines bestimmten Rittergutes zur Kollation eines kleineren Priesteramtes einer Kapelle ermächtigen. Häufig besaßen Klöster oder Stifte das Kollationsrecht für Pfarrstellen in ihrem Seelsorgebereich.

Im Regelfall musste dieser Vorschlag von einer oder mehreren Instanzen bestätigt werden, meist vom jeweiligen Bischof und vom Landherrn. Auch die endgültige Investitur lag nicht in den Händen des Kollators.

Das Kollationsrecht war an weitere Verbindungen zu der jeweiligen Pfarrstelle gebunden. So war der Kollator oft verpflichtet, für den baulichen Unterhalt der betreffenden Kirche zu sorgen. (wikipedia)

Kollegiatkirche

… Kirche mit angeschlossenem Kapitel, also einem Zusammenschluss von Klerikern mit gemeinsamen Lebensregeln… (http: // www.beyars.com/kunstlexikon/lexikon_4935.html)

Patronatsrecht

Die Gesamtheit von Vorrechten und Pflichten des Schutzherrn einer Kirche, v.a. das Recht der Beset-zung von Kirchenämtern (Fachredaktionen des Bibliographischen Instituts –Hg.-, Schülerduden, Die Geschichte, Mannheim 1981, S. 319)

Pleban

Ein Leutpriester (übersetzt aus lateinisch plebanus, mittelhochdeutsch liut für lateinisch plebs) oder Pleban war ein Priester, der eine Stelle mit pfarrlichen Rechten (plebes, Pfarrkirche oder Pfründe) tatsächlich besetzte. Er konnte Pfarrer sein, die Seelsorge im Auftrag des Besitzers der Pfarrrechte ausführen oder den (amtsunfähigen) Pfarrer vertreten. Er war in der Regel Weltpriester, unterstand also im Gegensatz zu Klerikern, die einem Kloster oder einer Herrschaft dienten und von diesen abhängig waren, dem Ortsbischof.

Die Bezeichnung Pleban war seit dem 13. Jahrhundert im südwestlichen deutschen Sprachraum üblich, meist als Heteronym von Pfarrer. Sie ist in anderen Sprachen die Übersetzung für Pfarrer geworden (z. B. italienisch pievano, polnisch pleban).

Seit dem 14. Jahrhundert wurden viele Großpfarreien aufgeteilt. Sie erhielten ihre eigenen (oft von der Dorfgemeinschaft finanzierten) Pfarrer. Dadurch verschwand der Begriff Leutpriester langsam aus dem Sprachgebrauch; er ist aber noch bis Anfang des 19. Jahrhunderts belegt. (wikipedia)

Reklusorium

Für „Klause“ (Duden online: u.a. Behausung eines Einsiedlers; Einsiedelei, Klosterzelle). Die Frauenklause oder Schwesternsammlung, kurz auch Klause, des europäischen Früh- und Hochmittelalters war eine meist an ein Kloster von Ordensmännern angelehnte und unter seinem Schutz stehende Lebens-gemeinschaft von Frauen, die ihr Leben dem Dienst Gottes geweiht hatten und ein Leben nach den evangelischen Räten* (Gelübde, in Keuschheit/Jungfräulichkeit//Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam zu leben) führten. (wikipedia)

*Unter den Evangelischen Räten versteht man jene Weisungen (»Räte«), welche Jesus nicht allen Jüngern gab, sondern nur denen, die er für dazu berufen hielt. Die Evangelischen Räte sind Keuschheit (Jungfräulichkeit, Ehelosigkeit), Armut und Gehor-sam. (https://www.kathweb.de/lexikon-kirche-religion/e/evangelische-raete.html)

Stiftskirche

… Kirche eines Stifts, die nicht Bischofskirche ist.  … Als Stift im rechtlichen Sinn gelten die Kollegien einer Bischofskirche, einer nichtbischöflichen oder auch nichtklösterlichen Kirche, eines Ordens, regulierter Chorherren (* Kollegiatskirche) und von Kanonissen (Chorfrauen).

Wittum

ist ein mit einem Kirchenamt verbundenes, zum Unterhalt des Amtsinhabers bestimmtes Vermögen. (Der Begriff steht in Zusammenhang mit dem Begriff Pfründe, einem) mit Einkünften verbundenes Kirchenamt https://www.duden.de/rechtschreibung/Wittum bzw. https://www.duden.de/rechtschreibung/Pfruende).

Pfründe (von mittellateinisch praebenda für „Unterhalt“ abgeleitet), …, bezeichnet ursprünglich eine Schenkung. Später bezeichnet es das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, insbesondere die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Verköstigung oder Zahlung von Unterhalt.



[1] Schenkung

[2] Privileg

[3] Eingliederung

[4] Ausstattung mit Einkünften und Gütern

[5] (vermutlich) Visitation

[6] Kommunikanten

[7] Hüter

[8] Malter = regional unterschiedlich 150 ltr. = 10 Sester (oder 6 Sester)

[9] Sester = regional unterschiedlich 15 ltr.

[10] weizenähnl. Getreidesorte ‚Dinkel‘

[11] gewidmetes Gut

[12] Ziborium / Trinkbecher

[13] Morgen

 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden