GV 20.05.2019 - Gründung
Niederschrift der Gründungsversammlung des Fördervereins
St.-Gangolf-Kirche und Heilig-Kreuz-Kapelle Mertloch (e.V.)
im Bürgerhaus in 56753 Mertloch vom 20.05.2019
Der stellvertretende Vorsitzende des amtierenden Kirchengemeinderates Mertloch, Hans-Günther Sesterhenn, eröffnet die Versammlung um 19.00 Uhr und begrüßt alle Teilnehmer.
Zweck der Versammlung ist die Gründung eines gemeinnützigen Fördervereins für die St.-Gangolf-Kirche und die Heilig-Kreuz-Kapelle in Mertloch.
Protokollführer/in:
Josef Heucher wird von der Versammlung zum / zur Protokollführer/in gewählt und nimmt die Wahl an.
Versammlungsleiter/in (VL)
Günther Sesterhenn wird von der Versammlung zum / zur Versammlungsleiter/in gewählt, nimmt die Wahl an und leitet die Versammlung weiter.
Anwesenheit, Beschlussfähigkeit, Abstimmungen
Nach satzungsmäßiger Einladung in den Maifelder Nachrichten vom 02.05.2019 sind 14 Personen als stimmberechtigte Gründungsmitglieder (haben Mitgliedserklärungen unterzeichnet) und 5 Gäste gem. den beigefügten Teilnehmerlisten zur Gründungsversammlung erschienen. Die als Gäste (ohne Stimmrecht) teilnehmenden Personen haben die Möglichkeit, dem Verein unmittelbar nach der Gründung (TOP 8 ) beizutreten.
Die Mindestzahl von 7 Gründungsmitgliedern und die Beschlussfähigkeit sind gegeben.
Abstimmungen erfolgen offen, wenn nicht die Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder ausdrücklich verlangt, schriftlich und geheim abzustimmen.
Tagesordnung
1. Begrüßung, Protokollführung, Versammlungsleitung, Anwesenheit, Tagesordnung
6. Wahlen zum Vorstand / Berufung zum Beirat
7. rechtliche Beschlüsse, Anträge und Anmeldungen
Es gibt dazu keine Änderungs- oder Ergänzungsanträge.
Die Tagesordnung wird mit 14 Ja-Stimmen, - Stimmenthaltungen festgestellt.
Die erschienenen Gründungsmitglieder beschließen die Gründung des gemeinnützigen
Fördervereins St.-Gangolf-Kirche und Heilig-Kreuz-Kapelle Mertloch (e.V.) mit
14 Ja-Stimmen, - Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen.
Die von einem Teil der Gründungsmitglieder nach Vorlagen, der Abgabenordnung und Mustersatzungen erstellte Vereinssatzung liegt allen Gründungsmitgliedern vor und wird erörtert. Das Finanzamt hat wegen der angestrebten Gemeinnützigkeit keine Bedenken gegen den Satzungsentwurf erhoben. Eine Vorabprüfung bei der Justizbehörde war nicht möglich.
Die Vereinssatzung wird in der - ursprünglichen / handschriftlich geänderten - Form mit
14 Ja-Stimmen, - Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen
beschlossen und durch die erschienenen Gründungsmitglieder unterzeichnet.
Änderungsermächtigung: Für etwaige durch das Registergericht oder das Finanzamt vorgebrachte Bedenken gegen die Eintragung bzw. gegen die Anerkennung des Vereins als gemeinnützig wird der vertretungsberechtigte Vorstand mit
14 Ja-Stimmen, - Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen
ermächtigt, diesbezügliche nötige Änderungen / Ergänzungen der Satzung vorzunehmen.
Diese Ermächtigung bezieht sich nicht auf sonstige Satzungsbestimmungen.
Die Gründungsmitglieder beraten und verabschieden mit
14 Ja-Stimmen, - Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen
die Beitragsordnung des Fördervereins mit jährlichen Mindestbeiträgen für natürliche Personen von 30 Euro und für juristische Personen von 60 Euro.
Die Beiträge der bis einschl. zum 20.05.2019 beigetretenen Mitglieder sind spätestens am 01.07.2019 fällig. Wird rechtzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt Lastschrifteinzug. Ansonsten ist die Zahlung per Überweisung bzw. ab 2020 Dauerauftrag vorzunehmen.
Die Gründungsmitglieder beschließen die Datenschutzerklärung des Fördervereins und ermächtigen den Vorstand, die Datenschutzerklärung bei Bedarf anzupassen, zu ändern und zu ergänzen mit
15 Ja-Stimmen, - Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen.
Die Datenschutzerklärung wird zusammen mit der Beitrittserklärung ausgehändigt.
Die Vorstandsmitglieder, die personenbezogene Daten verarbeiten, verpflichten sich in einer gesonderten Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
6.1. Wahlleiter/in
Die Versammlung wählt Manfred Remmel zum Wahlleiter.
Er übernimmt die Versammlungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt.
6.2. Die Gründungsversammlung wählt folgenden Vorstand gem. § 26 BGB:
auf Vorschlag der anwesenden Gründungsmitglieder
(Angabe jeweils mit Name, Anschrift, Geb.datum, Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder)
1. Vorsitzende/r (Amtszeit 5 Jahre / - 2024)
Thomas Preiss, Wingertsweg 5, 56753 Mertloch, * 14.10.1955, Dipl.-Psychologe
14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen
2. (stellvertretende/r) Vorsitzende/r (erste Amtszeit 3 Jahre / - 2022)
Christina Gärtner, St.-Florian-Str. 4, 56753 Mertloch, * 14.07.1968, Hausfrau
14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen
Schatzmeister/in (Amtszeit 5 Jahre / - 2024)
(Durch zwei vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder kann Konto-Einzel-Verfügungsberechtigung eingeräumt werden, unabhängig von der ansonsten gemeinsamen Vertretung gem. Nr. 44 der Satzung.)
Hans-Günther Sesterhenn, Künzerhof, 56753 Mertloch, * 30.08.1958, Bankkaufmann i. R.
14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen
Die gewählten Personen nehmen die Wahl an.
6.3. Es werden folgende Mitglieder für den erweiterten Vorstand gewählt:
Schriftführer/in – optional – (erste Amtszeit 3 Jahre / - 2022):
Josef Heucher, St.-Martin-Str. 10, 56753 Mertloch, * 13.07.1958, Lehrer
14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen
zwei Beisitzer/innen – optional – (Amtszeit 5 Jahre / - 2024):
1. Sabine Brummer, Gappenacher Str. 4, 56753 Mertloch, * 26.09.1969, Hausfrau
14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen
2. Erich Remmel, Burgstr. 1, 56753 Mertloch, * 06.06.1947, Rentner
14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen
Die gewählten Personen nehmen die Wahl an.
6.4. Beirat (optional / kein Stimmrecht im Vorstand / wird vom Vorstand berufen)
Der Beirat ist ein Gremium mit beratender Funktion, kann den Vorstand unterstützen und hat aber keine Entscheidungsbefugnisse und keine Kontrollfunktion. Der Beirat kann Empfehlungen aussprechen.
Vorschläge: Maria Geiermann, Christa Remmel, Helmut Krämer, ______________________
Folgende Personen werden durch den Vorstand in den Beirat berufen:
für den Bereich Pfarrkirche: Maria Geiermann, Christa Remmel
für den Bereich Heilig-Kreuz-Kapelle: Helmut Krämer
für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit: _____________________________________________
für den Bereich Liturgie / kirchliche Gruppen: ______________________________________
für den Bereich ______________________________________________________________
für den Bereich ______________________________________________________________
Die Berufenen nehmen den Sitz im Beirat an.
7.1. Geschäftsstelle des Fördervereins
Als Geschäftsstelle des Fördervereins wird mit
15 Ja-Stimmen, - Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen
die Anschrift des / der 1. / 2. Vorsitzenden / Schatzmeister/in / Schriftführer/in
56753 Mertloch, Wingertsweg 5 festgelegt.
7.2. Insichgeschäfte (§ 181 BGB)
Gemäß § 10 Nr. 56 der Satzung werden die drei vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB
mit 14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen entbunden.
7.3. Antrag beim Finanzamt
Die Gründungsversammlung beauftragt den Vereinsvorstand
mit 15 Ja-Stimmen, - Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen
die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit (§ 60 a AO) zu beantragen.
7.4. Antrag beim Vereinsregister / Registergericht: Amtsgericht in Koblenz
Die Gründungsversammlung beauftragt den Vereinsvorstand
mit 15 Ja-Stimmen, - Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen,
die Eintragung im Vereinsregister ordnungsgemäß und formgerecht zu beantragen.
Die Versammlungsteilnehmer/innen, die dies möchten, unterzeichnen die formelle Beitrittserklärung zum Förderverein.
Alle Vereinsmitglieder werden das ausgehändigte SEPA-Lastschriftmandat (z.B. für den Einzug der Beiträge) ggf. so bald wie möglich beim Vorstand des Fördervereins einreichen.
Zu Kassenprüfer/innen für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 werden gewählt:
1. Manfred Remmel
mit 14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen
2. Herbert Maur
mit 14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen, - Gegenstimmen
Die Gewählten nehmen die Wahl an.
Der / Die VL informiert die Teilnehmer an der Versammlung kurz über den aktuellen Stand der Kirchenrenovierung und der beim Bistum Trier laufenden Anträge.
Es wird über die Aktivitäten des Fördervereins im Zusammenhang mit dem Bauernmarkt am 23.06.2019 gesprochen.
Der / Die VL dankt allen Erschienen für die Teilnahme an der Gründungsversammlung.
Die Versammlung endet um 20.26 Uhr.
Mertloch, den 20.05.2019
Der Vereinsvorstand
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1. Vorsitzende/r 2. stv. Vorsitzende/r Schatzmeister/in
Versammlungsleiter/in Wahlleiter/in Protokollführer/in
Nichtzutreffendes ist gestrichen!
Anlage: Anwesenheitsliste